Wenn ein Angehöriger verstirbt oder man in einem Testament bedacht wurde, ist es gut, zu wissen, woraus das Erbe besteht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im §1922, dass mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen übergeht. Man schlüpft also praktisch vermögensrechtlich in die Rolle der verstorbenen Person. Wenn man etwas erbt, erbt man also (ganz oder anteilig) alles, was die verstorbene Person hinterlässt.
Im guten Fall besteht das Erbe aus Geld, Immobilien, Hausrat,…
Im schlechteren Fall kann das Erbe aber aus Schulden bestehen, oder es könnten mehr Schulden als Vermögen hinterlassen worden sein.