Eine Strom- oder Gassperrung kann am besten vermieden werden, wenn keine Schulden beim Energieversorger entstehen. Damit das gelingt, ist es wichtig einen angemessenen, monatlichen Abschlag zu zahlen. Angesichts explodierender Energiepreise ist das momentan aber nicht einfach.
Haben Sie Strom- oder Gasschulden?
Strom und Gas können bereits abgestellt werden, wenn Sie zwei Monatsraten im Rückstand sind und die Summe der Schulden mindestens 100 € beträgt. Das kann beängstigend sein, ist aber nicht ausweglos. Wenn Sie rechtzeitig handeln, kann eine Sperrung in vielen Fällen verhindert werden.
Wurde eine Sperrung angedroht?
Ist die Sperrung bereits angekündigt worden, haben Sie vier Wochen Zeit, Kontakt mit Ihrem Versorger aufzunehmen und eine Lösung zu finden. Ihr Versorger ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Diese beinhaltet eine Ratenzahlung für die bestehenden Rückstände und eine Weiterbelieferung über Vorauszahlungen (prepaid). Die Raten müssen zusätzlich zu den regulären Abschlägen gezahlt werden. Die Laufzeit der Ratenvereinbarung muss für Sie und den Versorger wirtschaftlich tragbar sein und kann einen Zeitraum von 6 bis 18 Monaten umfassen. Unter Umständen können Energieschulden über ein Darlehen des Sozialamtes oder Jobcenters getilgt werden.
Acht Tage vor der endgültigen Sperrung muss Ihr Versorger Sie noch einmal über die Unterbrechung informieren. Kommt es zu einer Sperrung, tragen Sie sowohl die Kosten für die Unterbrechung als auch die Kosten für die Entsperrung.
Haben Sie bis zum Zeitpunkt der Abstellung keine Lösung gefunden, kann eine Strom- oder Gassperrung nur noch verhindert werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Das ist gegeben, wenn z.B. Babys, Kleinkinder, hochschwangere, behinderte oder pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt leben, Sie Medikamente im Kühlschrank kühlen müssen oder mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass Sie erkrankt sind.
Ist die Versorgung bereits unterbrochen worden?
Möglicherweise können Sie übergangsweise bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten wohnen oder kurzfristig einen neuen Stromanbieter finden. Bitte nehmen Sie in jedem Fall umgehend Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle auf.