Typischer Ablauf einer Schuldnerberatung

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Tel. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung durch Ratsuchende

Eventuelle Wartezeit kann überbrückt werden durch:

  • Gläubigerliste erstellen (Auflistung aller Schulden)
  • Haushaltsplan erstellen (Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben)

Erstkontakt in der Beratungsstelle

  • Kennenlernen der Lebensbezüge des Ratsuchenden (Familienstand, Berufstätigkeit, Einkommen, wie sind Schulden entstanden? …)
  • Eventuell Krisenintervention bei Stromsperrung, Fristloser Kündigung wegen Mietrückständen, Lohnpfändung, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Haftandrohung …
  • Haushaltsplan sichten und erörtern: Wie werden Einnahmen verwendet? Ist das so sinnvoll? Wo gibt es Einsparmöglichkeiten?
  • Ansprüche auf Sozialleistungen prüfen (Arbeitslosengeld II und andere Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Rentenansprüche …)

Erörterung und Beantwortung von Fragen, Ängsten, rechtlichen Problemen

  • Kann ich wegen meiner Schulden ins Gefängnis kommen?
  • Was darf ein Gerichtsvollzieher?
  • Kann mir mein Auto oder andere Gegenstände weggenommen werden? etc.

Schuldenregulierung

Kann im eigentlichen Sinne nur dann stattfinden, wenn noch Geld übrig ist, nachdem der Lebensunterhalt sicher gestellt ist. Wenn zur Zeit keine Masse vorhanden ist: Mit Schulden leben.

Gläubiger informieren, dabei

  • Bitte um Stundung der Forderungen,
  • Bitte um Ausbuchung/Niederschlagung
  • Hoffen bzw. daran arbeiten, dass es finanziell besser wird

Außergerichtliche Schuldenregulierung mit eigenen Mitteln und/oder Unterstützung von dritter Seite (Freunde/Verwandte, Bank …)

Durch Stundung, Vergleichsverhandlungen, Ratenzahlung werden sukzessive Gläubigeranzahl und Summe der Verbindlichkeiten verringert.

Gerichtliche Gesamtregulierung – Insolvenzverfahren, wenn auf Dauer keine Masse vorhanden ist oder bei sehr hohen Schulden

Gerichtlicher Antrag auf Restschuldbefreiung.